Allgemeine Geschäftsbedingungen

für das Produkt und Dienstleistungsangebot der Joulzen FlexCo

Wir, das Team von der Joulzen FlexCo, Taubstummengasse 11, 1040 Wien, Österreich ("Joulzen"), freuen uns, dass Sie Interesse an unseren Produkten haben und sind davon überzeugt, dass unsere Produkte genau das Richtige für Sie sind.

Damit Sie unsere Produkte nutzen können, müssen wir mit Ihnen ein paar Dinge vereinbaren, wie zum Beispiel, welche Rechte und Pflichten wir gegenüber Ihnen und Sie gegenüber uns haben, wie lange verschiedene Fristen dauern und vieles mehr. Auch das Thema Datenschutz ist dabei sehr wichtig.

Da es für uns jedoch technisch und personell nicht möglich ist mit jedem Einzelnen, der die Joulzen Produkte nutzen möchte, die Nutzungsbedingungen zu verhandeln, stellen wir diese gegenüber Ihnen und allen anderen Nutzern in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "AGB") dar.

Bitte lesen Sie die folgenden AGB sorgfältig durch, bevor Sie die Leistungen von Joulzen in Anspruch nehmen. Sie stellen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der Nutzung unserer Produkte dar, sowie deren Dienstleistungen, Funktionen, Inhalte und Anwendungen.

1. Einleitung

1.1 Joulzen betreibt und vertreibt Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs. Hierzu entwickelt und stellt Joulzen mechatronische Systeme im Bereich der Energietechnik her, einschließlich der dazugehörigen Softwarelösungen und Hardwarekomponenten, und arbeitet mit Partnern für Produktion, Lieferung und Installation zusammen.

1.2 Joulzen behält sich das Recht vor, die angebotenen Produkte und Dienstleistungen anzupassen oder einzustellen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt. Soweit solche Anpassungen keine wesentlichen Vertragsbestandteile betreffen, sind Rückersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

1.3 Um den vollen Funktionsumfang der Joulzen-Produkte nutzen zu können, ist die Registrierung über das Bestellformular sowie die Anbindung an die von Joulzen freigegebenen Systeme erforderlich. Bestimmte allgemeine Informationen über Joulzen und deren Produkte sind auch ohne Registrierung einsehbar.

1.4 Ziel von Joulzen ist es, durch den Einsatz von Software- und Hardwarelösungen den Energieverbrauch von Gebäuden nachhaltig zu optimieren.

1.5 Die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Gebäudetechnik des Kunden bleibt in dessen Verantwortungsbereich. Vor Integration von Joulzen-Systemen in bestehende Anlagenkonfigurationen hat der Kunde sicherzustellen, dass dies keine negativen Auswirkungen auf etwaige Versicherungs- oder Gewährleistungsansprüche hat. Joulzen übernimmt hierfür keine Verantwortung. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Kunde, dass er für die ordnungsgemäße Nutzung der Joulzen-Produkte verantwortlich ist.

2. Geltung der AGB

2.1 Joulzen erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Mit Unterzeichnung des Bestellformulars sowie mit der Installation, Nutzung oder dem Erwerb der Produkte und Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.

2.2 Die Nutzung der Joulzen-Software und der vollen Leistungsumfänge ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung zu diesen AGB möglich.

2.3 Diese AGB gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen von Joulzen, unabhängig vom jeweiligen Zugangspunkt.

2.4 Diese AGB, in der aktuell gültigen Fassung vom August 2025, gelten bis auf Widerruf.

2.5 Für in Österreich, Deutschland und der deutschsprachigen Schweiz ansässige Nutzer ist nur die deutsche Fassung dieser AGB verbindlich.

3. Vertragsgegenstand

3.1 Joulzen bietet seinen Kunden die Lieferung von Hardwarekomponenten, die Erbringung von Installations- und Fernwartungsleistungen sowie die Nutzung der Joulzen-Software zur Energieoptimierung gemäß den Bestimmungen dieser AGB und des jeweiligen Bestellformulars. Joulzen verkauft und liefert dem Kunden die im jeweiligen Bestellformular konkretisierten Hardwarekomponenten. Zum verpflichtenden Lieferumfang gehören der Schaltschrank (Elektronik, Steuerung) sowie die Regeleinheit (Pumpen, Ventile, Elektronik). Darüber hinaus können, sofern ausdrücklich bestellt, weitere Komponenten - insbesondere Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Dämmmaterialien oder sonstige Systemergänzungen - Vertragsinhalt werden. Maßgeblich für Art, Umfang und Beschaffenheit der Lieferung sind ausschließlich das Bestellformular und darin genannte Spezifikationen. Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Joulzen.

3.2 Für einzelne Produkte oder Leistungen (z. B. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Drittsysteme) können ergänzende oder abweichende Nutzungs- oder Haftungsregelungen gelten. Diese werden dem Kunden mit dem jeweiligen Produkt gesondert mitgeteilt.

3.3 Die Bereitstellung der Joulzen-Technologie erfolgt entweder

3.3.1 als Gesamtanbieter: Lieferung der Hardware (insbesondere Schaltschrank, Regeleinheit, optional PV-Anlage oder Wärmepumpe) in Kombination mit der Joulzen-Software und ggf. Installationsleistungen durch Joulzen; oder

3.3.2 im Kooperationsmodell: Hier erfolgt die Lieferung und/oder Installation der Hardware durch einen Partnerbetrieb, während die Softwarebereitstellung und Fernwartung durch Joulzen erfolgt. In diesem Fall haftet Joulzen ausschließlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Software- und Fernwartungsleistungen. Für die Lieferung, Montage oder Inbetriebnahme der Hardware haftet ausschließlich der jeweilige Partnerbetrieb, der insoweit selbständiger Vertragspartner des Kunden ist. Joulzen übernimmt keine Verantwortung für die Leistungserbringung des Partnerbetriebs; Ansprüche des Kunden sind insoweit direkt gegenüber dem Partnerbetrieb geltend zu machen.

3.4 Joulzen ist berechtigt, Kunden in regelmäßigen Abständen über bestehende oder neue Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit widersprechen (Abmeldelink oder schriftliche Mitteilung an Joulzen).

4. Lieferung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt

4.1 Die Lieferung erfolgt an die im Bestellformular angegebene Lieferadresse. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anfahrtswege für schwere Transportfahrzeuge befahrbar sind und geeignete Abladestellen zur Verfügung stehen.

4.2 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe auf den Kunden über. Bei Unternehmern erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Übergabe an den ersten Beförderer (Incoterms CPT - Baustelle).

4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4.4 Sämtliche gelieferten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschuldeten Beträge im Eigentum von Joulzen. Ein entsprechender Eigentumsvorbehalt wird hiermit ausdrücklich vereinbart.

5. Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten

5.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass am Installations- und Betriebsort sämtliche technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Aufstellung, den bestimmungsgemäßen Betrieb sowie eine etwaige Fernwartung erfüllt sind.

5.2 Hierzu zählen insbesondere - jeweils nach Maßgabe der Herstellerangaben und der vertraglichen Vereinbarung -:

  • ein hinreichend tragfähiger Aufstell- und Installationsbereich einschließlich erforderlicher Fundamente oder Befestigungspunkte,
  • eine funktionsfähige und ordnungsgemäß abgesicherte Stromversorgung,
  • soweit erforderlich, eine stabile LAN-/Internetverbindung für Systeme mit Fernwartungsfunktion,
  • bei Wärmepumpen: geeignete Luftführung sowie notwendige Anschluss- und Leitungswege.

5.3 Sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Bewilligungen sind vom Kunden rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen.

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Komponenten ab Anlieferung bis zur Installation sachgerecht und entsprechend den Herstellerangaben zu lagern. Erfolgt die Lieferung unmittelbar an einen Installateur oder Partnerbetrieb, obliegt die Entladung diesem. Erfolgt die Lieferung hingegen direkt an den Kunden (z. B. bei Unternehmerkunden mit Baustellenanlieferung), hat der Kunde dafür zu sorgen, dass geeignete Abladungsmöglichkeiten vorhanden sind.

5.5 Fehlen die erforderlichen technischen Voraussetzungen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden und entstehen dadurch Mehrkosten oder Verzögerungen, gehen diese ausschließlich zu Lasten des Kunden.

5.6 Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten die Mitwirkungspflichten nur insoweit, als sie für den Kunden zumutbar sind. Nicht zumutbare technische oder organisatorische Vorbereitungen, insbesondere solche, die nach der Verkehrsauffassung üblicherweise durch Fachunternehmen vorzunehmen sind, fallen nicht in die Verantwortung des Verbrauchers.

6. Abnahme

6.1 Die Abnahme der Lieferung erfolgt, sofern eine Installation vereinbart ist, im Rahmen der Inbetriebnahme; andernfalls gilt die Übergabe der Lieferung an den Kunden als Abnahme. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel, Fehlmengen oder Transportschäden unverzüglich nach Anlieferung zu dokumentieren und Joulzen schriftlich mitzuteilen. Bleibt die Abnahme ohne berechtigten Grund aus, so gilt die Lieferung mit Ablauf von vierzehn (14) Tagen nach Anlieferung als abgenommen.

7. Gewährleistung

7.1 Gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist vierundzwanzig (24) Monate ab Gefahrübergang. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang. Unternehmer sind verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen sieben (7) Tagen nach Lieferung sowie verdeckte Mängel binnen sieben (7) Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen; unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

7.2 Für Fremdprodukte - insbesondere für Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen - beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der vom jeweiligen Hersteller eingeräumten Garantien. Joulzen tritt entsprechende Ansprüche erfüllungshalber an den Kunden ab.

7.3 Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit Mängel auf eine unsachgemäße Montage, einen fehlerhaften Betrieb, eine unterlassene Wartung oder eigenmächtige Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Joulzen zurückzuführen sind.

7.4 Soweit Joulzen dem Kunden im Zusammenhang mit den gelieferten Komponenten digitale Dienste oder Fernwartungsfunktionen bereitstellt, übernimmt Joulzen keine Gewähr für eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit dieser Dienste. Joulzen haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die auf externe Systeme, insbesondere Internet- oder Telekommunikationsnetze, zurückzuführen sind.

8. Beauftragung und Leistungsumfang

8.1 Installationsleistungen sind nur dann geschuldet, wenn sie im jeweiligen Bestellformular ausdrücklich vereinbart wurden. In diesem Fall umfasst der Leistungsumfang die fachgerechte Montage der im Bestellformular bezeichneten Komponenten sowie deren Inbetriebnahme nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen. Nicht geschuldet sind hingegen bauliche Anpassungen, die Herstellung oder Bereitstellung bauseitiger Versorgungsanschlüsse sowie sonstige Leistungen, die im Bestellformular nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Solche Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Joulzen und dem Kunden.

9. Mitwirkungspflichten bei Installation

9.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass Joulzen und deren Erfüllungsgehilfen ungehinderten Zugang zur Baustelle erhalten. Er ist verpflichtet, eine bauseits vorbereitete und für die Aufstellung der Komponenten geeignete Fläche bereitzustellen sowie sämtliche erforderlichen Versorgungsanschlüsse in betriebsbereitem Zustand verfügbar zu halten. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Bewilligungen sind rechtzeitig vor Beginn der Installationsarbeiten vom Kunden einzuholen und bereitzustellen. Soweit für die Durchführung der Installation Hebezeuge oder Hilfspersonal erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, sofern im Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Abnahme der Installationsleistungen

10.1 Nach Abschluss der Installationsarbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Joulzen und den Kunden. Festgestellte Mängel sind in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Die Abnahme darf bei lediglich unwesentlichen Mängeln nicht verweigert werden; solche Mängel sind von Joulzen innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung, so gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Abnahme nicht aus berechtigtem Grund verweigert hat.

11. Gewährleistung bei Installation

11.1 Für von Joulzen selbst erbrachte Installationsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern vierundzwanzig Monate und gegenüber Unternehmern zwölf Monate, jeweils beginnend mit der Abnahme. Eine Gewährleistung oder Haftung für von Dritten erbrachte Installationsarbeiten besteht nicht, es sei denn, Joulzen hat diese Leistungen ausdrücklich als eigenen Vertragsgegenstand übernommen.

12. Leistungsinhalt

12.1 Die Fernwartung umfasst die im jeweiligen Bestellformular bezeichneten Leistungen. Hierzu gehören insbesondere die fortlaufende Überwachung der angeschlossenen Systeme im Wege des Remote Monitoring, das Einspielen von Software-Updates und Sicherheits-Patches, Maßnahmen zur Optimierung von Leistung und Stabilität sowie die Unterstützung bei Störungsfällen im Rahmen der vereinbarten Service Levels. Die Erbringung der Fernwartungsleistungen setzt voraus, dass die betroffenen Systeme und Komponenten von Joulzen für diese Zwecke freigegeben sind und die technischen Voraussetzungen am Standort des Kunden erfüllt werden.

13. Kompatibilität und Fremdprodukte

13.1 Joulzen übernimmt weder Gewährleistung noch Haftung für Funktionsbeeinträchtigungen, Ausfälle oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass Komponenten oder Software mit nicht freigegebenen Fremdsystemen oder Fremdprodukten verbunden, in solche integriert oder in nicht freigegebenen Umgebungen betrieben werden. Beeinträchtigungen der Fernwartungsleistungen, die aus einer derartigen Fremdintegration resultieren, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Joulzen vor einer Integration von Fremdprodukten rechtzeitig zu informieren und sich eine ausdrückliche schriftliche Freigabe einzuholen. Unterbleibt dies, entfallen jegliche Ansprüche auf Gewährleistung oder Haftung im Zusammenhang mit der Fernwartung.

14. Vergütung und Laufzeit

14.1 Die Vergütungstatbestände sowie die anfängliche Laufzeit der Fernwartung ergeben sich aus dem jeweiligen Bestellformular. Soweit darin keine abweichende Regelung getroffen ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der initialen Laufzeit jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

15. Fördermittelunterstützung

15.1 Unterstützt Joulzen den Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln, erfolgt dies ausschließlich als unverbindliche Serviceleistung, ohne Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses und ohne Erfolgsgarantie. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit sämtlicher Antragsunterlagen sowie für die Einhaltung der maßgeblichen Fristen und Anforderungen der Förderstellen.

16. Haftungsbeschränkung

16.1 Joulzen haftet dem Kunden gegenüber - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Joulzen ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit gesetzlich zulässig, sind Ansprüche auf Ersatz mittelbarer oder bloß zufälliger Schäden, auf Ersatz entgangenen Gewinns sowie auf sonstige Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung ist der Höhe nach - mit Ausnahme zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände - auf den Nettogesamtpreis der jeweils betroffenen Lieferung oder Leistung begrenzt.

16.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), entgegenstehen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt. Ebenso bleiben allfällige zwingende Rückgriffsrechte nach § 933b ABGB unberührt.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

17.1 Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, das heißt den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten die folgenden Bestimmungen.

17.2 Der Verbraucher kann vom abgeschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von vierzehn Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt

17.2.1 bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat, oder

17.2.2 bei Verträgen über Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

17.3 Der Widerruf ist schriftlich (z.B. per Brief oder E-Mail) an folgende Adresse zu richten:
Joulzen FlexCo
Taubstummengasse 11, 1040 Wien, Österreich
E-Mail: office@joulzen.at

17.4 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Hat der Verbraucher die Ware ganz oder teilweise bereits genutzt oder verschlechtert zurückzugeben, kann er Wertersatz leisten müssen. Zahlungsverpflichtungen sind binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung zu erfüllen.

17.5 Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann der Verbraucher das dem Vertrag beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden:

Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
Joulzen FlexCo
Taubstummengasse 11, 1040 Wien, Österreich
E-Mail: office@joulzen.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)/Unternehmens:

Anschrift des/der Verbraucher(s)/Unternehmens:

Unterschrift des/der Verbraucher(s)/ Unternehmens (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum (*)

17.6 Im Falle einer Warenrücksendung ist der Verbraucher verpflichtet, die Ware vollständig, sachgerecht verpackt und auf eigene Kosten zurückzusenden.

17.7 Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.

17.8 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei:

17.8.1 Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind;

17.8.2 Verträgen über Dienstleistungen, wenn Joulzen diese vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich zugestimmt hat, dass das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt;

17.8.3 Verträgen über Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird - soweit gesetzlich zulässig - die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien, Österreich vereinbart. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

19. Salvatorische Klausel

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Regelung tritt - soweit rechtlich zulässig - eine solche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.